Der European Anti-Discrimination Council – EAC (Europäischer Antidiskriminierungsrat) ist eine nichtstaatliche Organisation, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, ungerechtfertigte Diskriminierungen innerhalb der Europäischen Union. Der EAC stellt sich ausdrücklich gegen jede Form von Diskriminierung und strebt die Verwirklichung harmonischer und gerechter Lebens- und Arbeitsbedingungen für alle europäischen Bürger und auf dem Gebiet der EU lebenden Menschen an.
In Besonderheit stellt sich der EAC gegen Diskriminierung aufgrund der folgenden Diskriminierungsmerkmale (in alphabethischer Reihenfolge):
Alter
Behinderung
Geschlechts
vermeintliche "Rasse" bzw. der ethnische Herkunft
Religion oder Weltanschauung
sexuelle Identität
Der Antidiskriminierungsrat unterstützt alle Aktivitäten, die der Schaffung gerechter und diskriminierungsfreier Lebensbedingungen in Europa dienen. Aus diesem Grund ist es unser dringliches Anliegen, europaweit gesetzliche Grundlagen zu schaffen, die diesem Anliegen - im Sinne unseres Mottos „Per Iurem Ad Iustitiam“ - Rechnung tragen.
Der EAC koordiniert Antidiskriminierungs-Aktivitäten in ganz Europa. Darüber hinaus erarbeitet er durch den EAC Research Council (EAC Forschungsrat) regelmäßig wissenschaftliche Analysen der gegenwärtigen Entwicklungen auf dem Feld der Antidiskriminierung. Eine Auswahl dieser Arbeiten erscheint in der „EAC Review“.
Der Europäische Antidiskriminierungsrat verteidigt und fördert alle Maßnahmen der Europäischen Union im Kampf gegen Diskriminierung und unterstützt die EU-weite Kampagne „Für Vielfalt. Gegen Diskriminierung.“
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